Eine unserer Kernkompetenzen liegt im Medizinrecht. Wir verfügen über langjährige Erfahrung und kennen die Gesundheitsbranche. Mit unserem hochqualifizierten Team, unter anderem zwei Fachanwälten für Medizinrecht, bieten wir umfassende rechtliche Betreuung für Krankenhäuser, Ärzte und andere Akteure im Gesundheitswesen in sämtlichen rechtlichen Belangen, die im Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Arzthaftungsrecht und dem Medizinstrafrecht. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Vertretung von Krankenhäusern und Ärzten in Arzthaftungsprozessen und sind stolz auf seit langer Zeit gewachsene und erfolgreiche Mandatsbeziehungen mit Krankenhäusern in mehreren Bundesländern. In Arzthaftungssachen sind wir ausschließlich auf Behandlerseite tätig und verfügen über fundierte juristische Expertise unter anderem in den Bereichen Geburtshilfeschäden und Orthopädie/Unfallchirurgie. Im Medizinstrafrecht stehen Ihnen unsere qualifizierten Anwälte zur Seite, wenn Ihnen fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Abrechnungsbetrug oder Korruption im medizinischen Kontext vorgeworfen wird. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine fundierte Verteidigung und den Schutz Ihrer Reputation.
Arzthaftungsrecht
Mit umfangreichem Fachwissen und langjähriger Erfahrung beraten und vertreten Sie unsere Fachanwälte für Medizinrecht kompetent und diskret zu sämtlichen Aspekten des Arzthaftungsrechts.
In Arzthaftungssachen sind wir ausschließlich auf Behandlerseite tätig, verfügen über langjährige Erfahrung in der Vertretung von Krankenhäusern und Ärzten und sind stolz auf seit langer Zeit gewachsene und erfolgreiche Mandatsbeziehungen mit Krankenhäusern in mehreren Bundesländern. Im Arzthaftungsrecht ist eine umfassende medizinrechtliche Expertise unerlässlich. Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Ihnen Behandlungsfehler oder Aufklärungsversäumnisse vorgeworfen werden.
Unser erfahrenes Team unterstützt Sie nicht nur bei der rechtlichen Beratung und Vertretung in arzthaftungsrechtlichen Auseinandersetzungen, sondern steht Ihnen auch bei der Prävention zur Seite. Wir helfen Ihnen dabei, robuste interne Prozesse und Richtlinien zu etablieren, die das Risiko von Haftungsansprüchen verringern können. Darüber hinaus bieten wir Schulungen für medizinisches Personal an, um das Bewusstsein für rechtliche Aspekte im medizinischen Alltag zu stärken.
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Vertretung von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Wir sind mit den spezifischen Herausforderungen und Anforderungen des Gesundheitswesens vertraut und verstehen die Bedeutung einer effektiven Rechtsberatung.
Vertraulichkeit und Diskretion sind für uns selbstverständlich. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Angelegenheiten bei uns in besten Händen sind. Wir gehen mit größter Sorgfalt vor, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und Sie bei rechtlichen Herausforderungen im Arzthaftungsrecht umfassend zu unterstützen.
Wenn Sie Fragen zum Arzthaftungsrecht haben, rechtlichen Rat benötigen oder Unterstützung bei der Prävention vor Haftungsfällen suchen, kontaktieren Sie uns. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Medizinstrafrecht & Arztstrafrecht
Ärzte und Angehörige anderer Berufe im Gesundheitswesen sind im Rahmen ihrer Tätigkeit besonderen rechtlichen Risiken ausgesetzt. Auch unter Beachtung höchster Standards lässt sich medizinischer Misserfolg nicht vollständig ausschließen. Fehlschläge im Rahmen medizinischer Behandlungen bringen regelmäßig die Gefahr eines juristischen – auch strafrechtlichen – Nachspiels mit sich.
Auch abseits dieses Kernbereichs medizinischer Berufsausübung geraten Angehörige medizinischer Fachberufe immer öfter in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden. In der jüngeren Vergangenheit entstanden Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die auf die Bekämpfung von Vermögens- und Korruptionsdelikten im Gesundheitswesen spezialisiert sind. Dem steht ein kompliziertes – sich ständig wandelndes – ärztliches Abrechnungssystem gegenüber, dessen Regelungen inhaltlich selten durch Präzision glänzen. So schleichen sich in die Abrechnung ärztlicher Leistungen leicht inhaltliche Fehler ein. Schnell werden Abrechnungsfehler als bewusste Falschabrechnung oder gar Abrechnungsbetrug gewertet und die betroffenen Ärzte sehen sich dem Vorwurf strafbaren Verhaltens ausgesetzt.
Obwohl Vermögens- und Korruptionsdelikte zunehmend an Bedeutung gewinnen, bilden Delikte gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit nach wie vor den Kernbereich des klassischen Arzt- und Medizinstrafrechts.
Nach der Rechtsprechung wird jeder ärztliche Eingriff, unabhängig von der dahinterstehenden Intention, als potenzielle Körperverletzung angesehen. Es gibt jedoch auch eine gegenläufige Meinung in der juristischen Fachliteratur. Grundsätzlich kann eine vorsätzliche Körperverletzung im Kontext einer Heilbehandlung vorliegen. Dem Arzt kann auch der Vorwurf unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB) gemacht werden. Die zentralen Bestimmungen des Arztstrafrechts sind jedoch die Paragraphen zur fahrlässigen Körperverletzung (§ 229 StGB) und zur fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB). Es ist wichtig zu beachten, dass selbst bei medizinisch grob fehlerhaften Handlungen des Arztes in der Regel nur unter bestimmten Voraussetzungen die Frage nach einer vorsätzlichen Verletzung des Patienten aufkommt. Denn grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass Ärzte den Willen haben, zu heilen.
Darüber hinaus existieren spezielle Strafvorschriften, die regelmäßig die Tätigkeiten von Ärzten betreffen, wie beispielsweise die (ärztliche) Sterbehilfe, der Schwangerschaftsabbruch, die Organentnahme und der Embryonenschutz.
Im Bereich Arztstrafrecht bzw. Medizinstrafrecht sind vor allem folgende Straftatbestände relevant:
- § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen)
- § 204 StGB (Verwertung fremder Geheimnisse)
- § 212 StGB (Totschlag)
- § 216 StGB (Tötung auf Verlangen)
- § 217 StGB (Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung)
- § 218 StGB (Schwangerschaftsabbruch)
- § 218c StGB (Ärztliche Pflichtverletzung bei einem Schwangerschaftsabbruch)
- § 222 StGB (Fahrlässige Tötung)
- § 223 StGB (Körperverletzung)
- § 227 StGB (Körperverletzung mit Todesfolge)
- § 229 StGB (Fahrlässige Körperverletzung)
- § 263 StGB (Betrug/Abrechnungsbetrug)
- § 266 StGB (Untreue)
- § 278 StGB (Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse)
- § 299a StGB (Bestechlichkeit im Gesundheitswesen)
- § 299b StGB (Bestechung im Gesundheitswesen)
- § 323c StGB (Unterlassene Hilfeleistung)
Ärzte, Pfleger, Apotheker und Angehörige anderer Heilberufe wollen vor allem eines: Helfen. Nicht wenige engagieren sich weit über das Maß schlichter Aufgabenerfüllung hinaus und verstehen ihre Tätigkeit als Berufung, nicht nur als Beruf. Der Vorwurf strafbaren Fehlverhaltens trifft daher besonders hart. Die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen bringt erhebliche psychische Belastungen mit sich.
Mediziner nehmen außerdem oftmals eine exponierte gesellschaftliche Stellung ein. Die Einleitung eines Strafverfahrens bedroht nicht nur die Approbation und damit die wirtschaftliche Existenz. Das Bekanntwerden strafrechtlicher Maßnahmen ist auch mit erheblichen Risiken und Belastungen für das Image und die Reputation der Betroffenen verbunden.
Gerade daher sollte nicht darauf gebaut werden, dass sich die Situation von selbst klärt. Es empfiehlt sich, so früh wie möglich kompetente rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bereits bei ersten Anzeichen dafür, dass polizeiliche oder staatsanwaltliche Ermittlungen eingeleitet werden, empfiehlt es sich, einen geeigneten Rechtsanwalt zu kontaktieren. Oftmals ist schon eine vorbeugende Beratung zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken sinnvoll.
Healthcare Compliance
Als Mediziner tragen Sie große Verantwortung für Ihre Patienten. Sie setzen sich täglich dafür ein, die bestmögliche medizinische Versorgung zu gewährleisten. Dabei müssen Sie sich aber auch mit einer Vielzahl von rechtlichen Anforderungen auseinandersetzen, um sich vor Haftungsrisiken und Reputationsverlust zu schützen.
Unter Healthcare Compliance wird die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und ethischen Standards verstanden, die Angebot und Umsetzung medizinischer Dienstleistungen regeln. Es geht um die Sicherstellung, dass medizinische Praktiken und Verfahren in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie Branchenstandards und Best Practices durchgeführt werden.
Das Medizinrecht ist eine komplexe Materie an der Schnittstelle sich überlagernder Rechtsgebiete. Das Medizinrecht unterliegt einem ständigen Wandel mit häufigen Änderungen und Ergänzungen der gesetzlichen Bestimmungen, wie etwa im Bereich der Telemedizin oder der elektronischen Gesundheitsakte.
Es kann schwierig sein, auf dem neuesten Stand zu bleiben und die Auswirkungen dieser Änderungen auf die Praxis im Gesundheitswesen zu verstehen. Das Medizinrecht erfordert eine sorgfältige Analyse und Interpretation der gesetzlichen Bestimmungen. In Zeiten zunehmender Regulierung und steigender Anforderungen an Ärzte und Praxen ist es umso wichtiger, dass Sie sich auf Ihre Kernkompetenz als Mediziner konzentrieren können.
Wir als Spezialisten für die rechtlichen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen unterstützen Sie dabei, Ihre Praxis erfolgreich und sicher zu führen.
Wir helfen Ihnen im Rahmen einer Risikoanalyse bei der Identifizierung konkreter Haftungsrisiken in Ihrer Praxis oder Ihrem Unternehmen, definieren mit Ihnen verständliche Standards und Verhaltensregeln zur Einhaltung der relevanten Gesetze und Vorschriften für die Praxis und schulen Ihre Mitarbeiter und gegebenenfalls auch für externe Dienstleister, um sicherzustellen, dass sie die Vorgaben in der Praxis verstehen und einhalten können.
Unsere langjährige Erfahrung im Bereich des Gesundheitswesens ermöglicht es uns, individuelle Lösungen für Ihre Praxis zu entwickeln und Sie bei der Umsetzung und Einhaltung der rechtlichen Anforderungen zu unterstützen, damit Sie sich voll und ganz auf die medizinische Versorgung Ihrer Patienten konzentrieren können.
Full Service für Heilberufe
Wir beraten und vertreten Ärzte, Praxen, medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Krankenhäuser in allen rechtlichen Angelegenheiten. Dazu gehören unter anderem das Vertragsarztrecht mit Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Honorarfragen, Plausibilitätsprüfungen, Zulassungsverfahren und Disziplinarverfahren. Im Gesellschaftsrecht unterstützen wir bei Kooperationen, Praxisgründungen und der Gründung von medizinischen Versorgungszentren in verschiedenen Rechtsformen.
Im Rahmen von Praxisabgaben und -übernahmen unterstützen wir Sie bei der Ausarbeitung von Praxiskaufverträgen und gestalten individuelle Lösungen zur Sicherung der Praxisnachfolge. Wir beraten auch zu Zulassungsverzicht und Anstellungsmodellen wie Job-Sharing.
Im Bereich des Berufsrechts unterstützen wir bei Kammerverfahren, Weiterbildungsfragen, berufsgerichtlichen Verfahren und Fragen zur Approbation.
Unsere Leistungen im Krankenhausrecht umfassen die Beratung zu Chefarztverträgen, vergütungsrechtlichen Auseinandersetzungen, Kooperationsverträgen mit Krankenhausbezug sowie der Gründung von Krankenhaus-MVZ. Zudem unterstützen wir bei Ermächtigungen und der sektorenübergreifenden Versorgung.
Darüber hinaus bieten wir umfassende Unterstützung bei drohenden Regressen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Richtgrößenprüfungen und Plausibilitätsprüfungen.
Wir gestalten Gesellschaftsverträge, Praxiskaufverträge sowie Arbeitsverträge für Ärzte und Mitarbeiter. Auch die Prüfung von Gewerbemietverträgen gehört zu unseren Leistungen.
Unsere Kanzlei zeichnet sich durch umfassende Branchenkenntnis aus, die wir durch unsere langjährige Erfahrung und Spezialisierung erworben haben. Dr. Welf Kienle war vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt als Jurist bei der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz tätig, Rechtsanwältin Karin Schwall war neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit bis 2020 Justitiarin der Akademie für ärztliche Fortbildung Rheinland-Pfalz.
Bei KIENLE & FRECHE können Sie sich auf langjährig Erfahrung und Spezialisierung verlassen. Unsere Fachanwälte für Medizinrecht stehen Ihnen bei sämtlichen medizinrechtlichen und arztrechtlichen Angelegenheiten zur Seite und vertreten Sie vor Gerichten, Behörden und Ausschüssen.
Ihre Fachanwälte für Medizinrecht
Dr. iur. Welf Kienle
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Karin Schwall
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht