Seit über 70 Jahren stehen wir unseren Mandantinnen und Mandanten in Koblenz und Umgebung als kompetente Rechtsberater zur Seite. Gegründet im Jahr 1952 von Rechtsanwalt Horst Lieck, haben wir uns stetig weiterentwickelt und unsere Expertise kontinuierlich an die Bedürfnisse unserer Mandanten und an die Herausforderungen einer sich wandelnden Rechtslandschaft angepasst.
Seit dem 1. Januar 2026 bilden wir eine moderne Bürogemeinschaft. Die Kanzleien KIENLE und FRECHE, arbeiten weiterhin unter einem Dach, bündeln Erfahrung und Wissen, und stehen Ihnen künftig in enger Kooperation, dabei jeweils in eigener Verantwortung und mit eigenen fachlichen Schwerpunkten zur Verfügung.
Unser Anspruch bleibt dabei unverändert: Ihnen hochqualifizierte, verlässliche und individuelle Rechtsberatung auf höchstem Niveau anzubieten. Diskretion und persönliches Engagement sind für uns ebenso selbstverständlich wie die kontinuierliche Fortentwicklung unseres Fachwissens. Als eigenständige Kanzleien pflegen wir weiterhin den kollegialen Austausch – so profitieren Sie auch künftig von unserem gemeinsamen Netzwerk und gegenseitiger Unterstützung.
Die Anwälte der Bürogemeinschaft arbeiten jeweils wirtschaftlich und haftungsrechtlich eigenverantwortlich. Das Mandatsverhältnis entsteht nur mit demjenigen Anwalt, dem konkret die Vollmacht zur Interessenwahrnehmung erteilt wurde. Es besteht keine gemeinsame Haftung der Mitglieder der Bürogemeinschaft.
Zu unseren Mandanten zählen namhafte Kreditinstitute, Versicherungsgesellschaften, Unternehmen, Krankenhäuser und Ärzte sowie viele Privatpersonen. Wir wissen um die Besonderheiten Ihrer Branche und setzen uns engagiert und zielorientiert für Ihre Interessen ein – ob im Medizinrecht, Strafrecht, Bankrecht, Verkehrsrecht oder vielen weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Beratungstermin – wir sind für Sie da!




