Wir beraten und vertreten im Raum Koblenz und bundesweit Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts, innerhalb und außerhalb von Strafverfahren – auch präventiv zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken.
Strafrecht
Das Strafrecht ist das schärfste Schwert des Staates zur Durchsetzung seiner Regeln. Mit dem Strafrecht wird am härtesten in die Rechte und die Privatsphäre des Einzelnen eingegriffen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit fordert daher, dass das Strafrecht in einem Rechtsstaat nur als letztes Mittel, als ultima ratio, eingesetzt wird. Vorrangig soll das gesellschaftliche Zusammenleben mit dem Zivil- und Verwaltungsrecht gesteuert werden.
In persönlichen Kontakt mit dem Strafrecht kommt, wer bei dem Verdacht einer Straftat als Täter, Opfer oder Zeuge in Betracht kommt. In jeder dieser Rollen stehen den Beteiligten besondere Rechte zur Seite, die es zu wahren gilt. Es reicht nicht immer, Recht zu haben – man muss auch mit der Justiz rechnen. Zentral für Beschuldigte in einem strafrechtlichen Verfahren ist daher das Recht auf die Hinzuziehung eines Verteidigers in jedem Verfahrensstadium. Auch Zeugen haben das Recht, sich anwaltlichen Beistandes zu bedienen. Opfer von Straftaten haben unter Umständen die Möglichkeit, sich einem Strafprozess als Nebenkläger anzuschließen.
Insbesondere im Bereich der Strafverteidigung ist Ausgangspunkt einer effektiven Verteidigung stets eine möglichst frühe Intervention durch einen kompetenten Verteidiger.
Strafverfahren stellen für die Betroffenen Krisensituationen dar und sind regelmäßig mit immensen Belastungen verbunden. Daher stehen Ihnen unsere auf das Strafrecht spezialisierten Anwälte mit vollem Einsatz und passgenauer Expertise zur Verfügung.
Strafverteidigung
Die Verteidigung in Strafsachen sind grundlegende Rechte eines Beschuldigten in einem strafrechtlichen Verfahren. Ein erfahrener Strafverteidiger gewährleistet vor allem ein faires und rechtmäßiges Verfahren für den Mandanten. Denn es genügt nicht immer, im Recht zu sein – man muss auch mit der Justiz rechnen. Eine effektive Verteidigung erfordert eine frühzeitige, professionelle Intervention. Darüber hinaus gilt es, Publizität so weit wie möglich zu vermeiden.
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention gilt jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig. Im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden hat der Strafverteidiger die Aufgabe, die Rechte des Beschuldigten durchzusetzen. Insbesondere im Ermittlungsverfahren ist es von großer Bedeutung, der Polizei und den Staatsanwälten immer wieder die Bedeutung der Unschuldsvermutung nahezubringen. Falls eine Einstellung im Ermittlungsverfahren nicht möglich ist, müssen die Rechte des Mandanten konsequent vor den Strafgerichten verteidigt werden – sowohl in der Hauptverhandlung als auch in Berufung oder Revision.
Der Strafverteidiger hat in allen Verfahrensstadien die Möglichkeit, aktiv Einfluss zu nehmen. Hierfür stehen ihm verschiedene Instrumente zur Verfügung, darunter das Recht, Einsicht in die Verfahrensakte zu nehmen, Anträge zu stellen, Fragen an den Angeklagten, Zeugen oder Sachverständige zu richten sowie Erklärungen und Stellungnahmen im Namen des Angeklagten abzugeben. Zudem kann der Strafverteidiger Fragen, die von anderen Verfahrensbeteiligten an Zeugen oder den Angeklagten gerichtet werden, beanstanden.
Als Beschuldigter eines Strafverfahrens haben Sie das Recht, zu schweigen und einen Strafverteidiger zu engagieren. Es wird stets empfohlen, von voreiligen Rechtfertigungsversuchen Abstand zu nehmen und stattdessen zunächst zu schweigen, bis ein erfahrener Strafverteidiger hinzugezogen wurde. Dieser wird Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren und eine angemessene Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Unsere Kanzlei verfügt über erfahrene Strafverteidiger, die Sie kompetent und engagiert in allen Phasen des Strafverfahrens unterstützen. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen zu vertreten und eine gerechte Lösung zu erreichen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Erfahrung im Bereich der Strafverteidigung.
Compliance
Bereits bevor es zur Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren kommt, können vorbeugende Maßnahmen wie die Präventivberatung sinnvoll sein. Auch Unternehmen können von der Inanspruchnahme strafrechtlichen Sachverstandes profitieren. Wir beraten als strafrechtliche Unternehmensanwälte Unternehmen in Strafverfahren oder bereits in deren Vorfeld im Hinblick auf mögliche Konsequenzen. Treten in Unternehmen, Krankenhäusern oder Arztpraxen Hinweise auf begangene Straftaten auf, sind interne Ermittlungen ein geeignetes Mittel um Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden zu verhindern.
Ihr Rechtsanwälte für Strafrecht & Compliance
Dr. iur. Welf Kienle
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Kathrin Kienle
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Zertifizierte Nebenkläger- und Opferschutzvertreterin (DSV e.V.)