
Dr. iur. Welf Kienle
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
1. Vorsitzender des Bunter Kreis Mittelrhein e.V.
Verein zur Familiennachsorge für schwerst- und chronisch kranke Kinder
Sekretariat:
Swetlana Janzen
Ulla Schirrmacher
Dr. Welf Kienle studierte Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, europäisches Strafrecht und Kriminologie in Trier und Wien. Das Referendariat absolvierte er beim Oberlandesgericht Koblenz.
Seit 2008 ist Dr. Welf Kienle im Medizinrecht tätig, zunächst als Jurist bei der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz. Seit 2015 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und hat sich auf das Medizinrecht und Strafrecht spezialisiert.
Rechtsanwalt Dr. Kienle berät und vertritt Krankenhäuser, Ärzte, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Pflegedienste, Hebammen und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen in sämtlichen rechtlichen Belangen, vornehmlich im Bereich der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Haftung.
Einen weiteren Schwerpunkt stellt die Tätigkeit als Strafverteidiger im Medizinstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht dar. Außerhalb von Strafverfahren berät Rechtsanwalt Dr. Kienle insbesondere im Bereich des Gesundheitswesens auch präventiv zu Vermeidung von Haftungsrisiken.
Veröffentlichungen
Leben ist kein Schaden
(Medical Tribune 15/2019, 24)
Brauchen Ärzte vorsorglich eine Strafrechtsschutz-Versicherung?
(Medical Tribune 05/2017, 25)
Regeln für Ferienjobs
(WiM – Wirtschaft in Mittelfranken 08/2007, 15, mit H. Reppelmund)
eBay-Verkäufer riskieren kostenpflichtige Abmahnung
(FORUM – Das Brandenburger Wirtschaftsmagazin 11/2006, 47)