Amtshaftungsrecht
Das Staats- und Amtshaftungsrecht behandelt die Folgen, die durch das Handeln eines Amtsträgers bzw. Hoheitsträgers verursacht wurden. In der Regel sind dies Behörden und Beamte, mit denen Sie in einen Rechtsstreit gekommen sind. Von Schadenersatz bis Schuldeingeständnis begleiten wir Sie und klären die Angelegenheit professionell.
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht beraten wir bei der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen, sowie bei der Veränderung und Aufhebung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen. Sind gerichtliche Auseinandersetzungen unvermeidbar, vertreten wir Sie vor den Arbeitsgerichten in Kündigungsschutzverfahren und anderen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Arzthaftungsrecht
Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Medizinrecht bildet das Arzthaftungsrecht (ausschließlich auf Arzt- bzw. Behandlerseite). Wir vertreten Ärzte, Krankenhäuser und Versicherungsunternehmen in Verfahren, die zivilrechtliche Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderungen beim Vorwurf von Behandlungsfehlern betreffen.
Bankrecht
Im Bereich des Bankrechts verfügen wir über langjährige Expertise und vertreten mehrere namhafte Kreditinstitute. Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Darlehensverträgen, Zahlungsverkehr oder Kreditsicherheiten zwischen Banken oder Unternehmen, die als Banken handeln und ihren Kunden regeln wir zügig und diskret.
Gesellschaftsrecht
Im Gesellschaftsrecht beraten wir Sie bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Kooperationsverträgen, der Gründung, Übernahme und Übergabe von Arztpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften und entwickeln gemeinsam mit Ihnen Strategien zur Haftungsvermeidung. Wir vertreten Sie bei Vertragsverhandlungen und in rechtlichen Auseinandersetzungen.
Healthcare Compliance
Wir unterstützen Leistungserbringer im Gesundheitswesen bei der Einhaltung gesetzlicher und untergesetzlicher Regeln und der Vermeidung von Haftungsrisiken durch Beratung, Schulung und Prüfung im Bereich von Kooperationen, Vertragsgestaltung, der Entwicklung von Standardverfahren und der Gestaltung von Arbeitsprozessen.
Medizinrecht
Unser Tätigkeitsfeld im Medizinrecht reicht vom Kernbereich des Medizinrechts, wie dem Arzthaftungsrecht, dem Berufsrecht der Heilberufe, dem Vergütungsrecht und dem Vertragsarztrecht bis zur Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen in angrenzenden Rechtsgebieten.
Medizinstrafrecht
Ärzte und andere Heilberufler geraten zunehmend in den Fokus der Strafverfolger und sehen sich dem Vorwurf strafbaren Verhaltens ausgesetzt. Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Medizinrecht und Strafrecht und verteidigen Sie diskret, engagiert und routiniert in Strafverfahren wegen angeblicher Behandlungsfehler, Abrechnungsbetrug, des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse, Korruption, Doping o.ä.
Miet- & WEG-Recht
Im Wohnraummietrecht, gewerblichen Mietrecht und WEG-Recht beraten wir vor allem Eigentümer von Immobilien, Vermieter und Hausverwalter insbesondere bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Mietverträgen, Kaution, Betriebskosten, Kündigung, Räumung und Wohnungseigentümerversammlungen.
Nebenklage
Die Nebenklage bietet die Möglichkeit, sich als Opfer von Straftaten dem Strafverfahren gegen den Täter anzuschließen. Dies gewährleistet umfangreichen Opferschutz, die Wahrung der Rechte von Kriminalitätsopfern und je nach Fall die Möglichkeit, über Adhäsionsanträge Schadenersatz für Opfer von Straftaten im Strafprozess durchzusetzen.
Pferderecht
Wir sind Ihre Ansprechpartner bei sämtlichen rechtlichen Fragen rund um das Pferd – ob Tierhalterhaftung, An- und Verkauf, Reitsport oder Tierarzthaftung (auf Behandlerseite). Zu unseren Mandanten zählen Pferdehalter ebenso, wie Inhaber von Reitställen und Tierärzte.
Strafrecht
Das Strafrecht ist das schärfste Schwert des Staates zur Durchsetzung seiner Regeln. In Kontakt mit dem Strafrecht kommt, wer bei dem Verdacht einer Straftat als Täter, Opfer oder Zeuge in Betracht kommt. In jeder dieser Rollen stehen den Beteiligten Rechte zur Seite, die es zu wahren gilt. Wir vertreten bundesweit Mandanten engagiert in allen Bereichen des Strafrechts, als Strafverteidiger, Zeugenbeistand und Opferanwälte (Nebenklage und Adhäsionsverfahren) in Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung, Berufung und Revision.
Verkehrsrecht
Wir sind Ihre Ansprechpartner für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche nach einem Verkehrsunfall. Neben den Reparaturkosten oder den Kosten für die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges bei wirtschaftlichem Totalschaden können z.B. der Ersatz von Abschleppkosten, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung geltend gemacht werden. Wurden Sie bei dem Unfall verletzt, kann außerdem Schmerzensgeld geltend gemacht werden. Auch bei straf- und ordnungsrechtlichen Konsequenzen eines Unfalls, vom Bußgeld über strafrechtliche Konsequenzen bis hin zum Führerscheinentzug, stehen wir Ihnen engagiert zur Seite.