Wir beraten und vertreten im Raum Koblenz und bundesweit Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts, innerhalb und außerhalb von Strafverfahren.
Das Strafrecht ist das schärfste Schwert des Staates zur Durchsetzung seiner Regeln. Mit dem Strafrecht wird am härtesten in die Rechte und die Privatsphäre des Einzelnen eingegriffen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit fordert daher, dass das Strafrecht in einem Rechtsstaat nur als letztes Mittel, als ultima ratio, eingesetzt wird. Vorrangig soll das gesellschaftliche Zusammenleben mit dem Zivil- und Verwaltungsrecht gesteuert werden.
In persönlichen Kontakt mit dem Strafrecht kommt, wer bei dem Verdacht einer Straftat als Täter, Opfer oder Zeuge in Betracht kommt. In jeder dieser Rollen stehen den Beteiligten besondere Rechte zur Seite, die es zu wahren gilt. Es reicht nicht immer, Recht zu haben – man muss auch mit der Justiz rechnen. Zentral für Beschuldigte in einem strafrechtlichen Verfahren ist daher das Recht auf die Hinzuziehung eines Verteidigers in jedem Verfahrensstadium. Auch Zeugen haben das Recht, sich anwaltlichen Beistandes zu bedienen. Opfer von Straftaten haben unter Umständen die Möglichkeit, sich einem Strafprozess als Nebenkläger anzuschließen.
Insbesondere im Bereich der Strafverteidigung ist Ausgangspunkt einer effektiven Verteidigung stets eine möglichst frühe Intervention durch einen kompetenten Verteidiger. Bereits bevor es zur Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren kommt, können vorbeugende Maßnahmen wie die Präventivberatung sinnvoll sein. Auch Unternehmen können von der Inanspruchnahme strafrechtlichen Sachverstandes profitieren. Der strafrechtliche Unternehmensanwalt berät Unternehmen in Strafverfahren oder bereits in deren Vorfeld im Hinblick auf mögliche Konsequenzen. Treten in Unternehmen, Krankenhäusern oder Arztpraxen Hinweise auf begangene Straftaten auf, sind interne Ermittlungen ein geeignetes Mittel um Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden zu verhindern.
Strafverfahren stellen für die Betroffenen Krisensituationen dar und sind regelmäßig mit immensen Belastungen verbunden. Für den Rechtsanwalt gilt es daher, höchsten Qualitätsanforderungen zu genügen und in jedem Einzelfall passgenaue anwaltliche Expertise zu gewährleisten.