Strafrecht

Wir beraten und vertreten im Raum Koblenz und bun­des­weit Man­dan­ten in allen Berei­chen des Straf­rechts, inner­halb und außer­halb von Straf­ver­fah­ren.

Das Strafrecht ist das schärfste Schwert des Staates zur Durchsetzung seiner Regeln. Mit dem Straf­recht wird am härtesten in die Rechte und die Privatsphäre des Einzelnen eingegriffen. Der Grund­satz der Verhält­nis­mäßig­keit fordert daher, dass das Strafrecht in einem Rechtsstaat nur als letztes Mittel, als ultima ratio, eingesetzt wird. Vorrangig soll das gesell­schaft­li­che Zusammen­le­ben mit dem Zivil- und Verwaltungsrecht gesteuert werden.

In persönlichen Kontakt mit dem Strafrecht kommt, wer bei dem Verdacht einer Straftat als Täter, Opfer oder Zeuge in Betracht kommt. In jeder dieser Rollen stehen den Beteiligten besondere Rechte zur Seite, die es zu wahren gilt. Es reicht nicht immer, Recht zu haben – man muss auch mit der Justiz rechnen. Zentral für Beschuldigte in einem strafrechtlichen Verfahren ist daher das Recht auf die Hin­zu­zie­hung eines Verteidigers in jedem Verfahrens­stadium. Auch Zeugen haben das Recht, sich anwaltlichen Beistandes zu bedienen. Opfer von Straftaten haben unter Umständen die Möglichkeit, sich einem Strafprozess als Nebenkläger anzuschließen.

Insbesondere im Bereich der Strafverteidigung ist Ausgangspunkt einer effektiven Verteidigung stets eine möglichst frühe Inter­vention durch einen kom­pe­tenten Vertei­diger. Bereits bevor es zur Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren kommt, können vorbeugende Maß­nah­men wie die Prä­ven­tiv­be­ra­tung sinnvoll sein. Auch Unternehmen können von der Inan­spruch­nah­me straf­recht­li­chen Sach­ver­stan­des pro­fi­tie­ren. Der straf­recht­li­che Unter­neh­mens­an­walt berät Unter­neh­men in Strafverfahren oder bereits in deren Vorfeld im Hinblick auf mögliche Kon­se­quen­zen. Treten in Unter­neh­men, Kran­ken­häu­sern oder Arzt­pra­xen Hin­wei­se auf began­gene Straf­ta­ten auf, sind in­ter­ne Ermittlungen ein geeig­netes Mittel um Maß­nahmen der Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den zu verhindern.

Strafverfahren stellen für die Betroffe­nen Krisen­situ­ationen dar und sind regel­mäßig mit im­men­sen Belas­tungen verbunden. Für den Rechtsanwalt gilt es daher, höchsten Qualitätsanforderungen zu genügen und in jedem Einzelfall passgenaue anwaltliche Expertise zu gewährleisten.

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Rechtsanwalt Dr. Welf Kienle

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Kathrin Kienle

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